Ich biete Ihnen folgende Sprachdienstleistungen an:
Übersetzen ist die schriftliche Übertragung von geschriebenen Texten in eine andere Sprache.
Bei meinen Übersetzungen arbeite ich nach dem sogenannten Muttersprachlerprinzip, das bedeutet ich übersetze hauptsächlich in meine Muttersprache Deutsch. Auf Anfrage und nach sorgfältiger Prüfung des Ausgangstextes übersetze ich auch Texte in die Fremdsprache, die auf Wunsch gegen einen entsprechenden Aufpreis von einem französischen Muttersprachler korrekturgelesen werden können.
Als vom Landgericht Augsburg öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die französische Sprache bin ich befähigt, die Übersetzungen Ihrer Dokumente (Urkunden, Zeugnisse, Verträge) zu beglaubigen.
Das heißt, ich versehe das übersetzte Dokument mit einem Bestätigungsvermerk, meinem Stempel und meiner Unterschrift.
Somit wird die Übersetzung von Ämtern und Behörden anerkannt.
Beim Korrekturlesen (Korrektorat) wird ein bereits übersetzter Text oder auch ein Originaltext auf Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau und Grammatik geprüft. Da ich auch hierbei die nötige Richtigkeit und Qualität garantieren möchte, lese ich ausschließlich deutschsprachige Texte Korrektur.
Dolmetschen ist die mündliche Übertragung des gesprochenen Wortes von einer Sprache in die andere.
Ich habe mich hierbei auf das Gesprächs- und Begleitdolmetschen spezialisiert:
Beim Gesprächsdolmetschen sitzt oder steht der Dolmetscher bei den Gesprächspartnern und dolmetscht einzelne Sätze oder Sinnabschnitte zeitversetzt.
Beim Begleitdolmetschen begleitet der Dolmetscher seine(n) Gesprächspartner beispielsweise während einer Veranstaltung oder Führung und dolmetscht in den erforderlichen Situationen.