Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an Eva-Maria Birkle (Übersetzerin/Dolmetscherin), soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Mit Erteilung des Auftrags an die Übersetzerin/Dolmetscherin gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als akzeptiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin/Dolmetscherin nur verbindlich, wenn diese diese ausdrücklich anerkannt hat.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Im Falle der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins haftet die Übersetzerin/Dolmetscherin nur für Schäden und Nachteile des Auftraggebers, wenn die Fristübertretung durch die
Übersetzerin/Dolmetscherin zu vertreten ist.
Dies ist nicht der Fall, wenn die Übersetzerin/Dolmetscherin nicht alle zur Erfüllung der Leistung notwendigen Informationen, Hilfsmittel, Angaben, insbesondere technischer Art, rechtzeitig vor
Arbeitsbeginn zur Verfügung gestellt bekommen hat oder der Auftraggeber nach ursprünglicher Auftragserteilung den Auftrag ändert, ergänzt oder auf andere Weise verzögert.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt.
Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in
den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
Bei Texten mit technisch relevantem Inhalt ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übersetzung auf technische Verwertbarkeit selbst zu prüfen.
Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet die Übersetzerin nicht.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber aufgrund mangelnder oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Informationen oder Unterlagen verursacht werden.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin kann ebenfalls nicht haftbar gemacht werden bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin haftet für die sprachlich richtige Übertragung.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.
Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des in der Übersetzung enthaltenen Mangels geltend gemacht werden.
Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.